B2B · Immobilien & Gewerbe

Klare Abläufe bei Falschparkern.

Für Immobilienverwaltungen, Hausverwaltungen und Gewerbeareale im gesamten Kanton Zürich: Einzelfälle dokumentieren, Zuständigkeiten belegen und wiederkehrende Auftragserteilung strukturiert vorbereiten.

Für Verwaltungen

Für Auftraggeber immer kostenlos.

MILA stellt berechtigten Auftraggebenden für angenommene Falschparker-Aufträge keine Rechnung. Wir prüfen Auftragssituation, Objektbezug, Berechtigung, Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit, bestätigen die schriftliche Zession und übernehmen danach Einsatzdokumentation und Forderungsabwicklung.

Geeignet für
  • Immobilien- und Hausverwaltungen
  • Private und gewerbliche Areale
  • Blockierte Zufahrten und reservierte Flächen
  • Wiederkehrende Falschparkerfälle
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Vom Fall zur dokumentierten Übergabe

Ein Prozess mit klaren Prüfpunkten.

Kontaktwege, berechtigte Auftragspersonen und der Fotostandard können vorab vereinbart werden. Jeder konkrete Einsatz wird weiterhin separat geprüft, angenommen und bestätigt.

  1. 01

    Eigentum, Verwaltungsvollmacht oder Auftrag nachweisen

  2. 02

    Standort, Foto mit gut lesbarem Kontrollschild, Beschilderung und Blockierung erfassen

  3. 03

    Notwendigkeit, mildere Möglichkeiten und Verhältnismässigkeit prüfen

  4. 04

    Auftrag und schriftliche Zession bestätigen

  5. 05

    Einsatz dokumentieren, erforderliche Polizeimeldung und Forderungsabwicklung durchführen

Für Entscheider

Häufige Fragen von Verwaltungen.

Kann eine Verwaltung wiederkehrende Aufträge vorbereiten?

Ja. Zuständigkeiten, Dokumentation und Kontaktwege können als Prozess besprochen werden. Ein konkreter Einsatz wird dennoch jeweils einzeln angenommen und bestätigt.

Ist der Auftrag für die Verwaltung kostenlos?

Ja. Für Auftraggeber sind von MILA angenommene Falschparker-Aufträge immer kostenlos. Nach Einzelfallprüfung und schriftlicher Zession übernimmt MILA die Forderungsabwicklung und stellt der Verwaltung keine Rechnung.

Reicht ein Foto des Fahrzeugs?

Ja. Es genügt ein Foto, auf dem das Kontrollschild gut lesbar ist. Zusätzlich werden die Angaben zum Standort, zur Berechtigung, Blockierung beziehungsweise Dringlichkeit und zur Beschilderung benötigt.

Darf das Fahrzeug bis zur Zahlung zurückbehalten werden?

Nein. Die Hinweise des Kantons Zürich halten fest, dass ein abgeschlepptes Fahrzeug auch bei offener Rechnung herausgegeben werden muss.

Partner & Netzwerk

Bestätigte Kontakte für Immobilien und Parkplatzmanagement.

Ergänzende externe Fachangebote werden transparent beschrieben und direkt verlinkt – ohne pauschale Leistungs- oder Kostenversprechen.

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Direkt erreichbar

Falschparkerfall oder Verwaltungsprozess besprechen.

Halten Sie Standort, Fahrzeug und eine kurze Beschreibung bereit.

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