Klare Abläufe bei Falschparkern.
Für Immobilienverwaltungen, Hausverwaltungen und Gewerbeareale im gesamten Kanton Zürich: Einzelfälle dokumentieren, Zuständigkeiten belegen und wiederkehrende Auftragserteilung strukturiert vorbereiten.
Für Auftraggeber immer kostenlos.
MILA stellt berechtigten Auftraggebenden für angenommene Falschparker-Aufträge keine Rechnung. Wir prüfen Auftragssituation, Objektbezug, Berechtigung, Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit, bestätigen die schriftliche Zession und übernehmen danach Einsatzdokumentation und Forderungsabwicklung.
- Immobilien- und Hausverwaltungen
- Private und gewerbliche Areale
- Blockierte Zufahrten und reservierte Flächen
- Wiederkehrende Falschparkerfälle
Diese Angaben beschleunigen die Prüfung.
Bitte keine sensiblen Dokumente unaufgefordert senden. Für die Erstklärung genügen die fallbezogenen Angaben.
Situation
Adresse, betroffene Fläche, Zeitpunkt und kurze Beschreibung der Blockierung.
Im Formular erfassen →02Fahrzeug
Kontrollschild sowie Übersichts- und Detailfotos ohne erkennbare Kundengesichter.
Im Formular erfassen →03Berechtigung
Ihre Rolle, Objektbezug und vorhandene Parkordnung beziehungsweise Beschilderung.
Im Formular erfassen →04Auftrag
Kontaktperson, Erreichbarkeit und ob es sich um einen Einzel- oder Wiederholungsfall handelt.
Im Formular erfassen →Ein Prozess mit klaren Prüfpunkten.
Kontaktwege, berechtigte Auftragspersonen und der Fotostandard können vorab vereinbart werden. Jeder konkrete Einsatz wird weiterhin separat geprüft, angenommen und bestätigt.
- 01
Eigentum, Verwaltungsvollmacht oder Auftrag nachweisen
- 02
Standort, Foto mit gut lesbarem Kontrollschild, Beschilderung und Blockierung erfassen
- 03
Notwendigkeit, mildere Möglichkeiten und Verhältnismässigkeit prüfen
- 04
Auftrag und schriftliche Zession bestätigen
- 05
Einsatz dokumentieren, erforderliche Polizeimeldung und Forderungsabwicklung durchführen
Häufige Fragen von Verwaltungen.
Kann eine Verwaltung wiederkehrende Aufträge vorbereiten?
Ja. Zuständigkeiten, Dokumentation und Kontaktwege können als Prozess besprochen werden. Ein konkreter Einsatz wird dennoch jeweils einzeln angenommen und bestätigt.
Ist der Auftrag für die Verwaltung kostenlos?
Ja. Für Auftraggeber sind von MILA angenommene Falschparker-Aufträge immer kostenlos. Nach Einzelfallprüfung und schriftlicher Zession übernimmt MILA die Forderungsabwicklung und stellt der Verwaltung keine Rechnung.
Reicht ein Foto des Fahrzeugs?
Ja. Es genügt ein Foto, auf dem das Kontrollschild gut lesbar ist. Zusätzlich werden die Angaben zum Standort, zur Berechtigung, Blockierung beziehungsweise Dringlichkeit und zur Beschilderung benötigt.
Darf das Fahrzeug bis zur Zahlung zurückbehalten werden?
Nein. Die Hinweise des Kantons Zürich halten fest, dass ein abgeschlepptes Fahrzeug auch bei offener Rechnung herausgegeben werden muss.
Falschparkerfall oder Verwaltungsprozess besprechen.
Halten Sie Standort, Fahrzeug und eine kurze Beschreibung bereit.
