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Falschparker im Kanton Zürich abschleppen

Falschparker auf Privatgrund im gesamten Kanton Zürich: Für Auftraggeber immer kostenlos. MILA stellt berechtigten Auftraggebenden für angenommene Falschparker-Aufträge keine Rechnung. Vor der Annahme prüfen wir Berechtigung, Rechtmässigkeit, Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit und vereinbaren die schriftliche Zession. Danach übernimmt MILA die Forderungsabwicklung.

Die Situation

Wenn aus einem Fahrzeug ein konkretes Problem wird.

Private Parkplätze, Einfahrten oder Betriebsflächen können durch unberechtigt abgestellte Fahrzeuge blockiert werden.

Die Lösung

Ein klar abgestimmter nächster Schritt.

MILA prüft Auftraggebende, Standort, Fahrzeug, Dringlichkeit und Beschilderung. Wird der Auftrag angenommen, dokumentieren wir den Einsatz, melden das abgeschleppte Fahrzeug der Polizei und übernehmen mit schriftlicher Zession die Forderungsabwicklung. Der Auftraggeber erhält von MILA keine Rechnung.

Leistungsumfang

Was für Ihren Auftrag geprüft wird.

  • Für Auftraggeber immer kostenlos
  • Prüfung von Berechtigung und Auftragssituation
  • Beurteilung von Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit
  • Dokumentierter Abschleppauftrag auf Privatgrund
  • Erforderliche Meldung des abgeschleppten Fahrzeugs an die Polizei
  • Forderungsabwicklung durch MILA nach schriftlicher Zession
Typische Einsatzfälle

Wann diese Leistung passt.

  • Blockierter Privatparkplatz
  • Versperrte Ein- oder Ausfahrt
  • Unberechtigt belegte Gewerbefläche
  • Wiederkehrende Parksituation
Für die Prüfung benötigt

Je genauer die Angaben, desto klarer der Auftrag.

Bitte übermitteln Sie nur die für den konkreten Auftrag notwendigen Informationen. Fotos lassen sich am schnellsten per WhatsApp senden.

Ablauf

Vom Erstkontakt bis zur Übergabe.

  1. 01

    Berechtigung, Objektbezug und Standort nachweisen

  2. 02

    Foto mit gut lesbarem Kontrollschild erfassen

  3. 03

    Verhältnismässigkeit mit MILA prüfen

  4. 04

    Auftrag und schriftliche Zession bestätigen

  5. 05

    Einsatz dokumentieren, Polizei informieren und Forderungsabwicklung durch MILA übernehmen

Sicherheit & Voraussetzungen

Der konkrete Fall entscheidet.

MILA prüft jeden Auftrag einzeln und dokumentiert den abgestimmten Ablauf. Jeder angenommene Auftrag wird verhältnismässig ausgeführt. Leicht erreichbare Fahrzeuglenkende werden grundsätzlich zuerst zum Wegfahren aufgefordert. Das Fahrzeug wird nicht bis zur Bezahlung zurückbehalten; offene Forderungen werden über die vorgesehenen Verfahren bearbeitet. Für von MILA angenommene Aufträge erhalten berechtigte Auftraggebende keine Rechnung.

Eigener Fuhrpark

Echte Fahrzeuge und sichtbare Technik.

Welches Einsatzmittel passt, wird nach Fahrzeug, Situation und Zufahrt bestätigt. Auf der Fuhrparkseite sehen Sie die dokumentierten MILA-Fahrzeuge.

Fuhrpark & Werkstatt ansehen
Für Immobilien & Gewerbe

Wiederkehrende Falschparkerfälle strukturiert bearbeiten.

Für Verwaltungen und Areale gibt es eine eigene Anfrage mit Objektbezug, Bestätigung, gut lesbarem Kontrollschildfoto und Rückrufoption. Für Auftraggeber sind angenommene Falschparker-Aufträge immer kostenlos; jeder Auftrag wird vor Annahme einzeln geprüft und dokumentiert.

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Partner & Netzwerk

Ergänzende Lösungen für Parkflächen transparent finden.

Bestätigte Partner für digitales Parkplatzmanagement und Immobilienbewirtschaftung sind mit direktem Website-Link aufgeführt.

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Servicegebiet

Kloten und Kanton Zürich

MILA veröffentlicht Kloten und den gesamten Kanton Zürich als Einsatzgebiet. Für Winterthur, weitere Orte oder längere Strecken wird die Verfügbarkeit beim Erstkontakt bestätigt.

Mehr zum Einsatzgebiet →
Für eine schnelle Klärung

Diese Angaben bereithalten

  • Genauer Standort
  • Fahrzeugtyp und Zustand
  • Kontrollschild
  • Kurze Problembeschreibung
  • Wenn möglich: Fotos
FAQ

Fragen zu Falschparker im Kanton Zürich abschleppen.

Darf jede Person einen Falschparker abschleppen lassen?

Nein. Einen Auftrag erteilen darf die wirtschaftlich berechtigte oder ausdrücklich beauftragte Person – zum Beispiel Eigentümer, Mieter, Pächter, Verwaltung oder eine mit der Verwertung beauftragte Stelle. MILA bestätigt die Berechtigung vor der Annahme des Auftrags.

Welche Informationen werden benötigt?

Benötigt werden die Adresse, ein Foto mit gut lesbarem Kontrollschild, Angaben zur Fläche und die Bestätigung Ihrer Berechtigung.

Wann entstehen der auftraggebenden Person keine Kosten?

Nach Unterzeichnung der schriftlichen Zession und der schriftlichen Auftragsbestätigung durch MILA entstehen der auftraggebenden Person keine Kosten. MILA stellt ihr keine Rechnung und übernimmt die Forderungsabwicklung.

Darf MILA die Forderung übernehmen?

Der Kanton Zürich beschreibt die Übernahme der Forderung durch einen Abschleppdienst als zulässig. Nach Art. 164 OR kann eine Forderung grundsätzlich abgetreten werden; die Abtretung selbst bedarf nach Art. 165 OR der schriftlichen Form. Die Voraussetzungen des konkreten Falls bleiben zu prüfen.

Direkt erreichbar

Brauchen Sie jetzt Unterstützung?

Halten Sie Standort, Fahrzeug und eine kurze Beschreibung bereit.

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