Wenn aus einem Fahrzeug ein konkretes Problem wird.
Private Parkplätze, Einfahrten oder Betriebsflächen können durch unberechtigt abgestellte Fahrzeuge blockiert werden.
Falschparker auf Privatgrund im gesamten Kanton Zürich: Für Auftraggeber immer kostenlos. MILA stellt berechtigten Auftraggebenden für angenommene Falschparker-Aufträge keine Rechnung. Vor der Annahme prüfen wir Berechtigung, Rechtmässigkeit, Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit und vereinbaren die schriftliche Zession. Danach übernimmt MILA die Forderungsabwicklung.
Private Parkplätze, Einfahrten oder Betriebsflächen können durch unberechtigt abgestellte Fahrzeuge blockiert werden.
MILA prüft Auftraggebende, Standort, Fahrzeug, Dringlichkeit und Beschilderung. Wird der Auftrag angenommen, dokumentieren wir den Einsatz, melden das abgeschleppte Fahrzeug der Polizei und übernehmen mit schriftlicher Zession die Forderungsabwicklung. Der Auftraggeber erhält von MILA keine Rechnung.
Bitte übermitteln Sie nur die für den konkreten Auftrag notwendigen Informationen. Fotos lassen sich am schnellsten per WhatsApp senden.
Berechtigung, Objektbezug und Standort nachweisen
Foto mit gut lesbarem Kontrollschild erfassen
Verhältnismässigkeit mit MILA prüfen
Auftrag und schriftliche Zession bestätigen
Einsatz dokumentieren, Polizei informieren und Forderungsabwicklung durch MILA übernehmen
MILA prüft jeden Auftrag einzeln und dokumentiert den abgestimmten Ablauf. Jeder angenommene Auftrag wird verhältnismässig ausgeführt. Leicht erreichbare Fahrzeuglenkende werden grundsätzlich zuerst zum Wegfahren aufgefordert. Das Fahrzeug wird nicht bis zur Bezahlung zurückbehalten; offene Forderungen werden über die vorgesehenen Verfahren bearbeitet. Für von MILA angenommene Aufträge erhalten berechtigte Auftraggebende keine Rechnung.
Die Hinweise des Kantons Zürich bilden den veröffentlichten Rechtsrahmen für Falschparker auf Privatgrund. MILA prüft vor der Annahme Auftrag, Berechtigung, Situation, Dokumentation und das verhältnismässige Vorgehen. Für von MILA angenommene Aufträge erhalten berechtigte Auftraggebende keine Rechnung. Ein abgeschlepptes Fahrzeug wird nicht bis zur Zahlung zurückbehalten.
Welches Einsatzmittel passt, wird nach Fahrzeug, Situation und Zufahrt bestätigt. Auf der Fuhrparkseite sehen Sie die dokumentierten MILA-Fahrzeuge.
Für Verwaltungen und Areale gibt es eine eigene Anfrage mit Objektbezug, Bestätigung, gut lesbarem Kontrollschildfoto und Rückrufoption. Für Auftraggeber sind angenommene Falschparker-Aufträge immer kostenlos; jeder Auftrag wird vor Annahme einzeln geprüft und dokumentiert.
MILA veröffentlicht Kloten und den gesamten Kanton Zürich als Einsatzgebiet. Für Winterthur, weitere Orte oder längere Strecken wird die Verfügbarkeit beim Erstkontakt bestätigt.
Mehr zum Einsatzgebiet →Nein. Einen Auftrag erteilen darf die wirtschaftlich berechtigte oder ausdrücklich beauftragte Person – zum Beispiel Eigentümer, Mieter, Pächter, Verwaltung oder eine mit der Verwertung beauftragte Stelle. MILA bestätigt die Berechtigung vor der Annahme des Auftrags.
Benötigt werden die Adresse, ein Foto mit gut lesbarem Kontrollschild, Angaben zur Fläche und die Bestätigung Ihrer Berechtigung.
Nach Unterzeichnung der schriftlichen Zession und der schriftlichen Auftragsbestätigung durch MILA entstehen der auftraggebenden Person keine Kosten. MILA stellt ihr keine Rechnung und übernimmt die Forderungsabwicklung.
Der Kanton Zürich beschreibt die Übernahme der Forderung durch einen Abschleppdienst als zulässig. Nach Art. 164 OR kann eine Forderung grundsätzlich abgetreten werden; die Abtretung selbst bedarf nach Art. 165 OR der schriftlichen Form. Die Voraussetzungen des konkreten Falls bleiben zu prüfen.
Halten Sie Standort, Fahrzeug und eine kurze Beschreibung bereit.