Allgemeine Geschäftsbedingungen
Autohilfe Mila GmbH · Steinackerstrasse 31 · 8302 Kloten
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen der Autohilfe Mila GmbH im Bereich Abschlepp-, Bergungs- und Pannenhilfe sowie für sämtliche damit verbundenen Zusatzleistungen, einschliesslich der Bereitstellung von Ersatz- und Mietfahrzeugen.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald die Autohilfe Mila GmbH einen Auftrag – mündlich, telefonisch, schriftlich oder elektronisch – annimmt.
3. Leistungen und Leerfahrten
Die Autohilfe Mila GmbH erbringt ihre Leistungen gemäss jeweiligem Auftrag sorgfältig und nach bestem Wissen. Sie ist berechtigt, zur Auftragserfüllung Dritte beizuziehen. Wird ein Auftrag erteilt, jedoch vor Ort nicht benötigt (z. B. wenn das Fahrzeug nicht auffindbar ist oder bereits entfernt wurde), kann die Autohilfe Mila GmbH die entstandenen Kosten für Anfahrt und Zeitaufwand in Rechnung stellen.
Erfolgt eine Stornierung weniger als 10 Minuten vor dem geplanten Einsatzbeginn, ist die Autohilfe Mila GmbH berechtigt, den gemäss Preisliste oder individueller Vereinbarung vorgesehenen Einsatzbetrag ganz oder anteilig als Ausfallgebühr in Rechnung zu stellen. Wartezeiten oder Zusatzleistungen (z. B. Spezialwerkzeug, Sonntags-/Nachtzuschläge) werden gesondert verrechnet.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste bzw. Tarif oder einer individuellen Vereinbarung. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist die Vergütung unmittelbar nach Leistungserbringung fällig. Alle Preise verstehen sich in CHF zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Zahlungen sind sofort fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
5. Inkasso, Verzugszinsen, Mahngebühren
Das Inkasso erfolgt durch die Creditreform Egeli Zürich AG. Zahlt der Auftraggeber nicht fristgerecht, schuldet er einen Verzugszins von 5 % pro Jahr gemäss Art. 104 OR.
Für die erste Mahnung wird eine Gebühr von CHF 20.00 erhoben, für jede weitere Mahnung CHF 20.00 die im Rahmen des Inkassoverfahrens durch die Creditreform Egeli Zürich AG entstehenden Kosten sind vom Schuldner zu tragen und richten sich nach der Höhe der offenen Forderung. Nach erfolgloser zweiter Mahnung gelten folgende Gebührenansätze:
- bis CHF 100.00: CHF 50.00
- bis CHF 150.00: CHF 75.00
- bis CHF 300.00: CHF 125.00
- bis CHF 500.00: CHF 190.00
- bis CHF 1’000.00: CHF 260.00
- bis CHF 2’000.00: CHF 350.00
- bis CHF 4’000.00: CHF 530.00
Diese Mahn- und Inkassokosten gelten ausdrücklich als Vertragsbestandteil und sind neben der Hauptforderung geschuldet.
6. Forderungsabtretung und -einzug
Die Autohilfe Mila GmbH ist berechtigt, Forderungen aus erbrachten Leistungen an Dritte abzutreten oder Dritte (z. B. Inkassodienstleister wie die Unternehmensgruppe Creditreform Egeli Zürich AG) mit dem Einzug dieser Forderungen zu beauftragen. Kunden stimmen der Abtretung ausdrücklich zu.
7. Haftungsausschluss für Vor- und Fremdschäden
Für Schäden, die auf unsachgemässe Handhabung oder fehlerhafte Anweisungen des Kunden zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen. Die Autohilfe Mila GmbH übernimmt auch keine Haftung für Schäden oder Verluste, die vor dem Abschleppen eines Fahrzeugs entstanden oder durch Dritte verursacht sind.
Eine vollständige Dokumentation des Fahrzeugzustands vor Durchführung des Auftrags kann aus organisatorischen Gründen nicht garantiert werden. Allfällige Beanstandungen oder Schadenersatzansprüche sind umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Rückgabe des Fahrzeugs schriftlich geltend zu machen.
8. Haftung
Die Haftung für allfällige Schäden am Fahrzeug während des Transports beschränkt sich auf Fälle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen ist ausgeschlossen.
9. Pfandrecht
Zur Sicherung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag steht der Autohilfe Mila GmbH ein gesetzliches Pfandrecht an Fahrzeugen und beweglichen Gegenständen zu, die sich aufgrund eines Auftrags im Besitz der Autohilfe Mila GmbH befinden. Die Herausgabe erfolgt grundsätzlich nur gegen vollständige Bezahlung aller offenen Beträge. Die Autohilfe Mila GmbH ist berechtigt, die Herausgabe bis zur Begleichung zu verweigern.
10. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, der Autohilfe Mila GmbH sämtliche für die Auftragserfüllung relevanten Informationen vollständig und korrekt mitzuteilen, insbesondere zum Fahrzeugzustand und zum Einsatzort. Er sorgt dafür, dass der Zugang zum Einsatzort gewährleistet ist. Schäden oder Unregelmässigkeiten sind der Autohilfe Mila GmbH unverzüglich zu melden.
11. Datenschutz
Die Autohilfe Mila GmbH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit dem schweizerischen sowie europäischen Datenschutzrecht. Die Daten werden nur erhoben, gespeichert und verwendet, soweit dies für die Vertragserfüllung oder gesetzliche Pflichten notwendig ist. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Leistungserbringung erforderlich ist (z. B. an Subunternehmer oder Inkassodienstleister).
12. Änderungen der AGB
Die Autohilfe Mila GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden rechtzeitig mitgeteilt und auf der Website der Autohilfe Mila GmbH veröffentlicht.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Diese AGB unterliegen dem Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Autohilfe Mila GmbH AG.
