Wenn aus einem Fahrzeug ein konkretes Problem wird.
Ein reservierter oder gemieteter Parkplatz ist blockiert, obwohl die berechtigte Person ihn konkret benötigt.
Ist ein privater Parkplatz unberechtigt belegt, prüft MILA zuerst Ihre Berechtigung, die Erreichbarkeit der lenkenden Person, die Dringlichkeit und die Dokumentation. Nur ein angenommener Auftrag wird ausgeführt.
Ein reservierter oder gemieteter Parkplatz ist blockiert, obwohl die berechtigte Person ihn konkret benötigt.
Sie dokumentieren Fahrzeug, Fläche und Beschilderung. MILA beurteilt den Einzelfall, bestätigt den Auftrag und stimmt eine allfällige schriftliche Zession ab.
Bitte übermitteln Sie nur die für den konkreten Auftrag notwendigen Informationen. Fotos lassen sich am schnellsten per WhatsApp senden.
Berechtigung und konkrete Nutzungssituation belegen
Ein Foto mit gut lesbarem Kontrollschild aufnehmen
Lenkende Person mit vernünftigem Aufwand suchen
Fall durch MILA prüfen und Auftrag bestätigen lassen
Einsatz und erforderliche Meldung dokumentieren
Ein fremdes Fahrzeug darf nicht zuparkiert oder eigenmächtig blockiert werden. Abschleppen kommt nur bei ausreichender Berechtigung, Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit infrage.
MILA veröffentlicht Kloten und den gesamten Kanton Zürich als Einsatzgebiet. Für Winterthur, weitere Orte oder längere Strecken wird die Verfügbarkeit beim Erstkontakt bestätigt.
Mehr zum Einsatzgebiet →Die Berechtigung ist zentral, ersetzt aber nicht die Prüfung von Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit im konkreten Moment.
Ja. Für Auftraggeber sind von MILA angenommene Falschparker-Aufträge immer kostenlos. MILA bestätigt den Auftrag und die schriftliche Zession vor dem Einsatz und stellt dem Auftraggeber keine Rechnung.
Wenn sie mit vernünftigem Aufwand leicht gefunden oder über eine hinterlegte Nummer erreicht werden kann, sollte sie grundsätzlich zuerst zum Wegfahren aufgefordert werden.
Halten Sie Standort, Fahrzeug und eine kurze Beschreibung bereit.